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2.1 mit überwiegendem Dienstleistungsanteil
z.B. ein Hotel- oder Kurhotel, ein Kur- oder Kurmittelhaus, eine Klinikeinrichtung, eine Senioreneinrichtung, eine Schönheitsfarm
In diesen Fällen können wir uns die Strukturen einer Partnerschaft wie folgt vorstellen:
1. Grundsätzlich
Sie stellen den Ort der Handlung und die damit baulich fest verbundenen Einrichtungen.
Wir stellen die ärztliche Versorgung, die therapeutische Versorgung und die damit verbundenen Geräte.
2. Ablauf
Wir kommen zu Ihnen, Sie zu Ihrem Kunden/Patienten.
Alle Dienstleistungskomplexe können als vollständige in-house-Lösungen konzipiert werden.
Den Umfang legen wir gemeinsam fest.
3. Lieferverträge
Sie liefern an Ihren Gast, wir liefern an Sie.
Kommt die zu behandelnde Person nicht aus Ihrem Hause, liefern wir direkt an den Kunden.
4. Vertragsvarianten
Jede Vertragsart kann realisiert werden, vom einfachen Liefervertrag über den Franchisevertrag
bis hin zum Dienstleistungsvertrag.
5. Abrechnungserteilung
Die Zurverfügungstellung der benötigten Flächen incl. Energie, Reinigung, etc. wird über Umsatzbeteiligung abgerechnet.
Wir verlangen weder Mindest- noch Garantieumsätze.
6. Angebotsauswahl
Wir wählen gemeinsam aus mehr als zwei Dutzend Indikationen mit mehr oder weniger
spezifischer Körpersymptomatik und mehr als 200 Einzelmaßnahmen.
7. Preiskalkulation
Wir legen alle Preise gemeinsam fest, von der Einzelmaßnahme bis hin zu Ihren eigenen
Angebots- und Aufenthaltskonzepten, Schnupperangeboten, Sondervergünstigungen, etc.
2.2 mit überwiegendem Handelsanteil
z.B. eine Apotheke, ein Kosmetikstudio, einen Schönheitssalon, ein Fitnessstudio
Die Strukturen einer Parnerschaft sind hier im wesentlichen auf ein liefervertragliches Grundmuster
beschränkt, im gegebenen Fall mit Erweiterung auf eine Beteiligungsvereinbarung bei durch den
Partner zustandegekommenen stationären Aufenthalten in unseren eigenen Einrichtungen.
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