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Folgende partnerschaftliche Strukturen sind denkbar:
3.1 reiner Liefervertrag
3.2 kombinierter Liefer-, Dienstleistungsvertrag
3.3 Geräteüberlassungsverträge
- als Mietvertrag
- als Leasingvertrag
- als Nutzungsvertrag
- als Kaufvertrag in Verbindung mit Wartungsverträgen bei nach der MGVO vorge-
- schriebenen Kontrollen
3.4 Geschäftsführungs- und Teilgeschäftsführungsverträge im Falle von outsorcing ganzer Dienstleistungsbereiche
3.5 reine Dienstleistungsverträge
3.6 Franchiseverträge
Muster übermitteln wir auf Anforderung nach Abklärung des zu lösenden Problems.
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